Mit der EnEV 2009 und Ihrem Nachfolger, dem GEG (Gebäudeenergiegesetz), ist für neue Fenster die Mindestanforderung von 1,3 W/(m²K) beim U-Wert vorgegeben. Ab einem Wert von 0,8 W/(m²K) und kleiner darf ein Fenster sogar als Passivhausfenster bezeichnet werden.
Zur Berechnung des passenden Uw-Werts müssen verschiedene Koeffizienten berücksichtigt werden.
Während der U-Wert häufig mit dem Uw-Wert gleichgesetzt wird, gibt der Uw-Wert eigentlich nur den Wärmedurchgangskoeffizienten für das gesamte Fenster an. Dabei steht das w für „window“. Um diesen Wert zu bestimmen, müssen zuvor der Uf-Wert, sowie der Ug-Wert berücksichtigt werden.
Der Uf-Wert, das f steht für „frame“, gibt die Wärmedurchlässigkeit des Fensterrahmens an. Der Ug-Wert, das g steht für „glazing“, gibt die Wärmedurchlässigkeit der Verglasung an.
Aus diesen beiden Werten setzt sich, neben den verschiedenen Dicken und Flächenwerten des Fensters, die Größe des Uw-Werts zusammen. Während beim Uf-Wert neben der Materialwahl – Holz, Alu oder Kunststoff – auch die Anzahl der Luftkammern im Rahmen eine große Rolle spielt, ist beim Ug-Wert vor allem die Anzahl der Scheiben und ihr Abstand zueinander maßgeblich.